Rechtsprechung
BVerwG, 17.10.2001 - 8 PKH 7.01, 8 B 145.01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,32744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage zum Begriff der Nötigung i. S. des § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) - Voraussetzungen eines unzulässigen Überraschungsurteils
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.05.2001 - 9 A 13.96
- BVerwG, 17.10.2001 - 8 PKH 7.01, 8 B 145.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 17.10.2001 - 8 PKH 7.01
Entscheidend für die Annahme eines Überraschungsurteils ist vielmehr, dass das Gericht durch die Art seiner Sachbehandlung die Partei davon abgehalten hat, für die Entscheidung wesentliche Gesichtspunkte vorzutragen und dadurch den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt hat (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383.90 - NJW 1991, 2823). - BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …
Auszug aus BVerwG, 17.10.2001 - 8 PKH 7.01
Unter Nötigung im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist in Anlehnung an § 240 StGB die rechtswidrige Einflussnahme auf die Willensentschließungs- oder Willensbetätigungsfreiheit durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu verstehen (vgl. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 9 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 m.w.N.). - BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92
Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von …
Auszug aus BVerwG, 17.10.2001 - 8 PKH 7.01
Unter Nötigung im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist in Anlehnung an § 240 StGB die rechtswidrige Einflussnahme auf die Willensentschließungs- oder Willensbetätigungsfreiheit durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu verstehen (vgl. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 9 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 m.w.N.).